Neues Reitrecht in NRW
Das neue Reitrecht ist im neuen Landesnaturschutzgesetz (vormals Landschaftsgesetz) in den Paragraphen 58 – 62 sowie in § 83 geregelt. Dieses ist am 16.11.2016 in Kraft getreten.
Ab sofort darf überall - auch im Wald - geführt werden, allerdings ab sofort nur noch mit der Reitplakette.
Bitte haltet euch daran!
Ab dem 01.01.2018 darf auch im Wald überall dort geritten werden, wo der Weg breit genug ist, dass Radfahrer und Fußgänger ausweichen können, und der Zustand des Weges es hergibt. Aufgeweichte Matschwege sind daher zu meiden. Die Städte und Gemeinden prüfen zurzeit, wo dennoch Reitverbote notwendig sind, und stellen dort Schilder auf, die dann zu beachten sind. Dies geschieht unter Beteiligung der Reitverbände. Sollten euch merkwürdige neue Reitverbotsschilder auffallen, meldet das bitte an die zuständigen Reitwegebeauftragten, damit die Rechtmäßigkeit des Reitverbots geprüft werden kann.
Die Möglichkeiten, Ackerrandstreifen zu bereiten, bleiben wie bisher bestehen.